Räumungen Meisenberger - zeitgerecht, fachgerecht, ordnungsgemäß

Mein Name ist Andreas Meisenberger und ich betreibe seit 2008 ein Entsorgungs- und Räumungsunternehmen mit dem ich in und um Wien, sowie in Niederösterreich und im Burgenland tätig bin.

 

Ich bin gelernter Glaser, Bürokaufmann, Berufskraftfahrer und ausgebildeter Brandschutzbeauftragter (BFBU). Ebenso konnte ich mir durch meine jahrelange Tätigkeit im Gebäudemanagement zahlreiche branchenspezifische Erfahrungswerte aneignen.

 

Als Räumungsunternehmer verfüge ich über die Sammelgenehmigung gemäß Abfallwirtschaftsgesetz; AWG 2002 § 24a.

 

Ich räume Geschäftsflächen, Büros, gesamte Wohnungen, Häuser, Dachböden, Kellerabteile und Müllräume etc. besenrein, entsorge aber auch ungewollte Einzelstücke.

 

Alle Räumungsgüter entsorge ich ordnungsgemäß über befugte Verwertungsbetriebe und führe die geforderte Abfalljahresbilanz. Somit gelangen alle Alt- und Wertstoffe (Holz, Metall, Glas, Kunststoff etc.) zurück zur Industrie und werden dort wiederverwertet.

 

Sollten Sie Räumungen benötigen und/oder Kunden etc. über allfälliges Räumungsgut - zB "die alten Möbel, die alten Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände etc." - klagen, bin ich gerne bereit diese Räumungen als "reine Dienstleistung" (gegen Entgelt) fachgerecht durchzuführen.

 

Rufen Sie mich unter der Telefonnummer 0699 190 81 404 an oder schreiben Sie mir ein E-Mail an raeumungen@aon.at und vereinbaren einen kostenfreien Besichtigungstermin. Während der Besichtigung, bei der Sie die zu räumenden Gegenstände/Flächen benennen, dokumentiere ich das Räumungsgut/die zu räumenden Flächen durch Fotoaufnahmen. Innerhalb von spätestens 3 Tagen erhalten Sie von mir ein verbindliches Angebot, zu dem ich 5 Werktage stehe.

 

Sollten Sie sich in der Folge für mein Unternehmen entscheiden, werden wir gemeinsam, um beiderseitige Missverständnisse zu vermeiden, einen Räumungsvertrag ausfüllen, der unter anderem meine AGBs beinhaltet.

 

Von Auftragserteilung bis zur Durchführung behalte ich mir generell 10 Werktage vor. Individuelle Vereinbarungen können im Räumungsvertrag festgehalten werden.